Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsgrundlage für Verträge zwischen der Zimmerei Hammoud GmbH und ihren Auftraggebern.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der Zimmerei Hammoud GmbH (im Folgenden "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sowie Unternehmer i.S.v. § 14 BGB) über die Erbringung handwerklicher Leistungen — insbesondere Zimmerei-, Dachdecker-, Holzrahmenbau-, Klempnerei- und Fassadenarbeiten.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Bei Bauleistungen i.S.d. VOB gilt im Verhältnis zu Unternehmern auf ausdrückliche Vereinbarung die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung. Im Verhältnis zu Verbrauchern findet ausschließlich BGB-Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB, §§ 650a ff. BGB) Anwendung.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Anfragen über unsere Webseite, telefonisch oder per E-Mail sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Verbindliche Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen ab Angebotsdatum, sofern nicht anders vermerkt.
(3) Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die tatsächliche Aufnahme der Arbeiten zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
(4) Bei Verbraucherverträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, weisen wir auf die Widerrufsbelehrung hin.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Ergänzend gelten die anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen DIN-Normen.
(2) Zusätzliche Leistungen oder Änderungen am Leistungsumfang werden gesondert beauftragt und vergütet.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle ungehindert zugänglich ist und die für die Ausführung erforderlichen Anschlüsse (Strom, Wasser) auf seine Kosten zur Verfügung stehen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Bei Verbraucherverträgen werden Bruttopreise angegeben.
(2) Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
- 40 % Abschlagszahlung bei Beginn der Arbeiten
- 30 % Schlusszahlung nach Abnahme
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§§ 288, 288a BGB) berechnet.
(4) Eine Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
(5) Verbraucherbauverträge (§ 650i BGB): Bei Verträgen zur Errichtung neuer Gebäude oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen mit Verbrauchern gelten die §§ 650i ff. BGB. Insbesondere werden Abschlagszahlungen die Summe von 90 % der Gesamtvergütung bis zur Abnahme nicht überschreiten (§ 650m Abs. 1 BGB). Mit der ersten Abschlagszahlung leisten wir auf Verlangen des Verbrauchers eine Sicherheit i.H.v. 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung (§ 650m Abs. 2 BGB) durch Bürgschaft oder ein gleichwertiges Zahlungsversprechen eines Kreditinstituts. Erhöht sich die Vergütung um mehr als 10 %, leisten wir eine weitere Sicherheit von 5 % des zusätzlichen Vergütungsanspruchs.
§ 5 Ausführungsfristen und Verzug
(1) Im B2B-Verkehr sind vereinbarte Ausführungsfristen unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Bei Verbraucherbauverträgen i.S.d. § 650i BGB enthält der Vertrag stets verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Werks oder zur Dauer der Bauausführung (§ 650k Abs. 3 BGB) — diese Angaben sind verbindlich.
(2) Höhere Gewalt, Streiks, Materialengpässe, behördliche Maßnahmen oder schlechte Witterungsbedingungen berechtigen uns zur angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.
(3) Im B2B-Verhältnis ist unsere Haftung bei Verzug aus einfacher Fahrlässigkeit auf 5 % der vereinbarten Vergütung begrenzt. Gegenüber Verbrauchern und in allen anderen Haftungsfällen gelten die Regelungen nach § 8 dieser AGB.
§ 6 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das fertiggestellte Werk innerhalb von 12 Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung abzunehmen.
(2) Nimmt der Auftraggeber das Werk innerhalb dieser Frist nicht ab, ohne dass ein wesentlicher Mangel vorliegt, gilt die Abnahme als erfolgt (§ 640 Abs. 2 BGB — Verbraucher sind hierauf zuvor in Textform hinzuweisen).
(3) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Solche Mängel werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und unverzüglich beseitigt.
§ 7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Bauwerke 5 Jahre, beginnend mit der Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
(2) Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Schlägt diese fehl oder wird sie von uns verweigert, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 8 dieser AGB.
(3) Im B2B-Verkehr gilt für offensichtliche Mängel die unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Verbraucher unterliegen den gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ohne Modifikation durch diese AGB.
§ 8 Haftung
(1) Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit, die nicht durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder zu einem der oben genannten Schäden führt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aus einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum, soweit dies rechtlich zulässig ist und die Materialien noch nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind (§ 946 BGB).
§ 10 Verbraucherbauverträge (§§ 650i ff. BGB)
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern, die die Errichtung eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude zum Gegenstand haben (z. B. Komplettsanierung Dachstuhl + Eindeckung, Aufstockung, Anbau), gelten zusätzlich §§ 650i bis 650n BGB.
(2) Textform und Baubeschreibung: Der Verbraucherbauvertrag bedarf der Textform (§ 650i Abs. 2 BGB). Vor Vertragsschluss erhält der Verbraucher eine Baubeschreibung in Textform (§ 650j BGB), deren Angaben Vertragsinhalt werden (§ 650k Abs. 1 BGB).
(3) Verbindliche Termine: Der Vertrag enthält verbindliche Angaben zum Fertigstellungs-Zeitpunkt oder zur Dauer der Bauausführung (§ 650k Abs. 3 BGB).
(4) Widerrufsrecht: Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht gem. § 650l BGB. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung.
(5) Sicherheitsleistung: Mit der ersten Abschlagszahlung leisten wir auf Verlangen des Verbrauchers eine Sicherheit nach § 650m Abs. 2 BGB i.H.v. 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung — siehe § 4 Abs. 5 dieser AGB.
(6) Aushändigung von Unterlagen: Nach Fertigstellung übergeben wir die zum Nachweis der Übereinstimmung mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Unterlagen (§ 650n BGB).
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — Wolfsburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vorrangige Individualabreden i.S.v. § 305b BGB bleiben hiervon unberührt.
Stand: Mai 2026 · Zimmerei Hammoud GmbH, Großer Winkel 4, 38442 Wolfsburg.
